Auftragsverarbeitung (AVV / DPA)
Informationen für Geschäftskunden zu Art. 28 DSGVO
Wann ist ein AVV relevant?
Wenn Sie Real Estate Exposé AI als Unternehmen nutzen und dabei personenbezogene Daten Dritter (z. B. Eigentümer, Mieter, Interessenten, Kontaktpersonen) in den Dienst eingeben oder importieren, kann eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegen. Ob und in welchem Umfang ein AVV erforderlich ist, hängt von Ihrem konkreten Nutzungsfall ab.
Was diese Seite nicht ist
Diese Seite ist kein abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Wir stellen auf Anfrage einen AVV-Entwurf bzw. die Möglichkeit zum Vertragsschluss bereit.
Anforderung
Geschäftskunden können einen AVV anfordern unter: contact@realestatexpose.com oder über das Kontaktformular.
Bitte nennen Sie Firma, Ansprechpartner und eine kurze Beschreibung Ihrer geplanten Nutzung. Ergänzend gelten unsere Datenschutzerklärung und AGB.
